Prof. Dr. Alfred Bergmann, Vorsitzender Richter des II. Zivilsenats am Bundesgerichtshof (Karlsruhe) i.R. Er war im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit unter anderem mit Fragen des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb sowie des gewerblichen Rechtsschutzes und des Kartellrechts befasst. Ab November 2010 war er Vorsitzender des Gesellschaftsrechtssenat am BGH. Das Gesellschaftsrecht bildet den Gegenstand seiner Lehrveranstaltungen, die dem Teilschwerpunkt Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht zugeordnet sind.