Teilschwerpunkt: Europäisches und deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht

1. Gegenstand

Die Teilsäule besteht aus den drei Fächern Europäisches Kartellrecht, Deutsches Kartell- und Vergaberecht sowie Wettbewerbsrecht. Zum europäischen Kartellrecht zählt das Verbot der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen (Art. 101 AEUV), der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV) sowie die Zusammenschlusskontrolle (Europäische Fusionskontrollverordnung). Das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kennt parallele Regelungen für national gelagerte Fälle und ergänzende Schutzvorschriften (vor allem das Diskriminierungsverbot des § 20 GWB). Das Wettbewerbsrecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt und umfasst Verhaltensregeln für das gesamte Wettbewerbsgeschehen, insbesondere die Werbung (Beispiele: vergleichende Werbung, E-Mail-Werbung).

2. Adressaten

Zu empfehlen ist die Teilsäule denjenigen Studierenden, die einen wirtschaftsnahen Beruf anstreben oder sich für die Wirtschaftsordnung und insbesondere Fragen interessieren, die Bezüge zur Rechtspolitik, zu den Wirtschaftswissenschaften und zur Unternehmenspraxis aufweisen. Zur Attraktivität der Teilsäule trägt bei, dass sich das vertiefte Studium des Wirtschaftsrechts im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes durch die Wahl des entsprechenden „Wahlfachs Europäisches und Deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht" gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 JAPO fortsetzen lässt.

Die praktische Bedeutung der Teilsäule liegt vor allem in den durch sie eröffneten beruflichen Chancen, die meist jenseits des Richter- oder Staatsdienstes liegen. Studierende dieser Fächer können daher bereits während des Studiums oder im Referendardienst über Praktika vergleichsweise leicht Einblick in die Berufspraxis gewinnen und nicht zuletzt dadurch ihre Berufschancen erheblich verbessern.

3. Veranstaltungen

Jeweils im Jahresrhythmus finden einführende Vorlesungen zu den Sachgebieten als Pflichtveranstaltungen statt. Im WS werden die Veranstaltungen Europäisches Kartellrecht und Wettbewerbsrecht (UWG) angeboten. Im SS folgt die Vorlesung Deutsches Kartell- und Vergaberecht. In Übungsveranstaltungen und Seminaren besteht Gelegenheit zur Vertiefung und Examensvorbereitung sowie zum Erwerb des in § 5 Abs. 2 Nr. 1 SchwerpunktbereichsO vorausgesetzten Scheins.

Empfohlen wird ferner der Besuch der Lehrveranstaltungen zum europäischen und deutschen Wirtschaftsrecht sowie der Ergänzungsvorlesungen zum Kartellrecht „Praxiskurs Kartellverfahren“ und „Hot Topics des Kartellrechts“ durch den Lehrbeauftragten im TSP, Herrn Direktor beim Bundeskartellamt Prof. Dr. Carsten Becker.

4. Kombination mit anderen Teilsäulen

Empfohlen wird die Kombination mit der Teilsäule Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht (Schwerpunkt: Unternehmens- und Wirtschaftsrecht). Ferner empfehlen wir die Kombination mit der Teilsäule Medienrecht (Schwerpunkt: Medienwirtschaftsrecht) und mit der Teilsäule Wirtschaft und Verwaltung II (Schwerpunkt: Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht).

Möglich ist auch die Kombination mit den beiden Teilsäulen Internationales Privat- und Verfahrensrecht einerseits und Methodik und Geschichte des Rechts andererseits.

5. Promotion

Nach Auffassung der Fachvertreter im Handels- und Wirtschaftsrecht an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz setzt die Promotion in einem Fach grundsätzlich ein entsprechendes Schwerpunktstudium einschließlich der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar in diesem Bereich voraus.

6. Ansprechpartner

Univ.-Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Lehrstuhl für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung.

Univ.-Prof. Dr. Jürgen Oechsler, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht.

7. Lehrbeauftragte

Prof. Dr. Carsten Becker, Direktor beim Bundeskartellamt, Bonn (Prof. Dreher).