Promotion

Falls Sie bei mir promovieren wollen, drucken Sie bitte den Anfragebogen für Promotionen aus und senden ihn mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf etc.) an meinen Lehrstuhl zurück. Sie können das Formular auch am Bildschirm bearbeiten und dann ausdrucken. Anfragen nach der Betreuung von Dissertationsvorhaben, die per E-Mail eingehen, werden nicht bearbeitet.

Grundsätzlich setze ich das Studium eines wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkts, ein Prädikatsexamen und den Erwerb eines Seminarscheins bei mir voraus. Anfragen von außerhalb können aufgrund der zahlreichen Interessenten mit Mainzer Abschlüssen nur ganz ausnahmsweise berücksichtigt werden. Im übrigen verweise ich auf die Promotionsordnung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Hinzuweisen ist ferner darauf, dass nach Auffassung der Professoren, die die Fächer Handels- und Wirtschaftsrecht in Mainz vertreten, die Zulassung zur Promotion in diesen Fächern grundsätzlich das entsprechende Schwerpunktstudium in Mainz einschließlich der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar in diesem Bereich voraussetzt.

Bitte beachten Sie meine nachfolgenden Anregungen zum Zeitpunkt der Anfertigung einer Dissertation.

Zur Frage der Themenwahl und zur "verbreiteten Furcht von Doktoranden, 'ihr' Thema könne auch von anderen behandelt werden", vgl. den allgemein sehr lesenswerten und in vielem für alle Rechtsgebiete geltenden Aufsatz von Schulze-Fielitz, Was macht die Qualität öffentlich-rechtlicher Forschung aus?, in: Jahrbuch öffentliches Recht der Gegenwart 2002 (Bd. 50), S. 1, 42 ff.